führungszeugnis beantragen

Das private Führungszeugnis wird auch als oft ein einfaches Führungszeugnis bezeichnet und ist zur Vorlage bei einem Arbeitgeber ausreichend. Sie können ein einfaches Führungszeugnis beantragen oder unter Vorlage Ihres Personalausweises und gegen Zahlung von 13 Euro bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt. Der Bewerber erhält nach dem Führungszeugnis beantragen dann das Führungszeugnis und kann selbst entscheiden, ob er es an einen Arbeitgeber weitergeben möchte oder nicht.

führungszeugnis beantragen

Manche Bewerber fragen sich, wenn sie während eines Vorstellungsgesprächs um ein Führungszeugnis gebeten werden. Der Begriff ist zwar weithin bekannt, aber sicherlich nicht von jedem. Und wenn doch, dann wissen viele nicht genau, was damit gemeint ist und was eigentlich auf einem Führungszeugnis steht und was nicht draufstehen sollte.

Es ist nicht unüblich, dass Arbeitgeber ein Führungszeugnis bei neuen Mitarbeitern verlangen

Mit einer solchen Bescheinigung erhält der Arbeitgeber den Nachweis, dass ein potenzieller Arbeitnehmer vorbestraft ist (dies ist besonders wichtig, wenn es sich um eine Vertrauensstellung oder Vorlage handelt). Wird dieser Nachweis in Form eines Führungszeugnisses verlangt, sind Sie verpflichtet ein Führungszeugnis zu beantragen.

Führungszeugnis für die Bewerbung bei Behörde

Es gibt Stellen, z. B. bei einer Behörde, bei denen vor einer Stellenannahme ein ausführlicheres Behördenzeugnis (genauer: „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“) erforderlich ist. Dies wäre z.B. bei der Einstellung in das Rechtsreferendariat oder bei der Übernahme in den öffentlichen Dienst der Fall; hier werden strengere Maßstäbe angelegt als beim polizeilichen Führungszeugnis. Es kann auch ein behördliches Führungszeugnis wegen einer möglichen Gefährdung der Allgemeinheit verlangt werden oder es können besondere behördliche Genehmigungen erforderlich sein, wie z. B. Erlaubnis zum Tragen von Waffen oder eine Gaststättenerlaubnis.

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die Beantragung eines Führungszeugnisses.