führungszeugnis online beantragen

Vielleicht wissen Sie es ja noch – wie es früher einmal bei der Beantragung von einem Führungszeugnis? Sie konnten ein Führungszeugnis nur bei der zuständigen Meldebehörde antragen. Hierzu war es zudem nötig, dass Sie auf jeden Fall persönlich erscheinen sind auf der Meldebehörde. Sie mussten auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass parat haben. Nur in Ausnahmefällen – wenn Sie sich zum Beispiel im Ausland aufhalten – war eine schriftliche Beantragung möglich. Doch selbst diese Vorgehensweise war mit dem Vorsprechen bei einem Notar oder einer amtlichen Behörde im Ausland, also der Botschaft, möglich. Grund dafür ist: Der Antrag musste beglaubigt werden. Heute ist es möglich, dass Sie ein Führungszeugnis online beantragen können. Alternativ können Sie aber immer noch zur zuständigen Meldebehörde gehen und dort vorsprechen.


Per Online-Wegweiser zum Führungszeugnis


Seit 2016 haben Sie als Antragssteller die Möglichkeit ein Führungszeugnis online beantragen zu können. Möglich ist die Antragsstellung via Internet. Auf diese Weise können Sie sich den Weg zur Meldebehörde sparen. Auf der Webseite, über die es möglich ist, ein Führungszeugnis online beantragen zu können, finden Sie einen Online-Wegweiser. Sie sollten grundsätzlich wissen, das es zwei Arten von Führungszeugnissen gibt: Das Privatführungszeugnis – geeignet bzw. gedacht für private Zwecke sowie für einen privaten Arbeitgeber. Diese Art von Führungszeugnis wird Ihnen an Ihre private Meldeadresse versandt. Das Behördenführungszeugnis wird für behördliche Zwecke benötigt. Und dann gibt es noch das erweiterte Führungszeugnis.

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Führungszeugnis gibt es nur in deutscher Sprache


Ein Führungszeugnis allgemein kann nur in deutscher Sprache angefordert werden. Es ist jedoch möglich, dass Sie sich das Führungszeugnis in eine andere Sprache übersetzen lassen, wenn dies nötig ist. Wenn Sie mehrere Führungszeugnisse benötigen, müssen Sie dieses nur einmal beantragen. Ein Notar kann beliebig viele beglaubigte Kopien erstellen. Vom Bundesamt für Justiz – der ausstellenden Behörde des Führungszeugnisses – können Sie keine Abschrift erhalten. Diese Leistung wird nicht angeboten. Wenn Sie sich bewerben, dann beantragen Sie das Führungszeugnis erst dann, wenn dieses verlangt wird.